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Jagdzubehör

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Vorsatzmontage für die Liemke Merlin Serie
Vorsatzmontage für die Liemke Merlin Serie
Blaser Vorsatzmontage für die Liemke Merlin Serie Die neue Blaser Vorsatzmontage für das Blaser Zielfernrohr 1-7x28 iC und das Merlin 13, Merlin 35 oder Merlin 42. Durch die automatische Positionierung und Ausrichtung der Vorsatzmontage anhand der Innenschiene des Blaser 1-7x28 iC ist das wiederholgenaue Montieren, selbst bei vollständiger Dunkelheit, immer gegeben. Durch das Schließen eines Klemmhebels wird die Vorsatzmontage zusätzlich auf dem Objektiv kraftschlüssig verriegelt. Somit ist selbst bei sehr häufigem Aufsetzen und Abnehmen der Wärmebild-Vorsatzoptik höchste Wiederholgenauigkeit gegeben. Mit seinem idealen Vergrößerungsbereich für die Jagd auf Schwarzwild wird das Blaser Zielfernrohr 1-7x28 iC damit zum neuen Universalgenie, das seine Stärken nicht nur auf der Drückjagd und Tagespirsch, sondern auch bei der Nachtjagd auf Sauen in vollem Umfang ausspielen kann. Dank eines in der Innenschiene des Blaser Zielfernrohrs 1–7x28 iC einmalig anzubringenden Rückstoßstollens, in welchen ein massiver Querriegel eingreift, ist die stets gleiche Positionierung der Wärmebild-Vorsatzoptik und deren formschlüssige Verbindung garantiert. Durch Schließen des Klemmhebels wird die Vorsatzmontage zusätzlich auf dem Objektiv kraftschlüssig verriegelt. Somit ist selbst bei sehr häufigem Aufsetzen und Abnehmen der Wärmebild-Vorsatzoptik höchste Wiederholgenauigkeit gegeben. Mehr Informationen zu dem Blaser Zielfernrohr finden Sie auf Blaser.de Hinweis Nach aktueller bundesweiter Gesetzesänderung, ist die mechanische Adaption von multifunktionalen Vorsatzoptiken auf Schusswaffen erlaubt. Somit ist eine multifunktionale Vorsatzoptik mit adaptierter Waffenmontage KEIN verbotener Gegenstand. Der Gegenstand kann somit von Inhabern eines gültigen Jagscheines frei erworben/geführt werden. Die Nutzung als Inhaber eines gültigen Jagscheines auf Schiessständen, z.B. zum Zwecke der Justage,ist erlaubt. Die Nutzung im Rahmen der Jagd obliegt der Jagdverordnung des jeweiligen Bundeslandes.

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